Der Bundesrat hat eine Privatorganisation, genannt SantéSuisse, mit der Kontrolle und Bestrafung der niedergelassenen Ärzteschaft beauftragt.
SantéSuisse ist keine öffentliche Institution. Sie ist ein Zusammenschluss einiger weniger Krankenkassen. Durch die Auslagerung an Private konnte so eine gänzlich undemokratische, gefährliche Situation geschaffen werden:
- SantéSuisse ist legislativ tätig: sie macht eigene Verträge mit der FMH (Verband der FachärztInnen der Schweiz), 2018 neu auch mit CuraFutura, dem anderen Krankenkassen-Zusammenschluss. Alle drei Vereine sind privat.
- SantéSuisse ist exekutiv tätig: sie verfolgt und bedroht die niedergelassene Ärzteschaft nach eigenen Regeln.
- SantéSuisse ist judikativ tätig: sie beurteilt die Wirtschaftlichkeit der Ärzteschaft nach eigenen Regeln und setzt Bussgelder fest.
- SantéSuisse vereinnahmt die Bussgelder: sie werden einbehalten und in kleinerem Umfang an die beteiligten Krankenkassen ausbezahlt ohne Klärung der effektiven Kostenbeteiligung. Im ambulant gynäkologischen Bereich liegen die Kosten weit unterhalb der Franchise und dem Selbstbehalt, so dass die Gelder den Versicherten und nicht den Krankenkassen gehören würden.
Desinformation:
Der Bundesrat nennt dies „Wirtschaftlichkeitsverfahren“, als ob Ärzte und Ärztinnen wirtschaftlich sein müssen, oder Spitäler, oder Schulen, oder das Militär? Wir sollen zweckmässig vorgehen und wissenschaftlich sein, aber wirtschaftlich?
Ärzte und Ärztinnen haben einen Vertrag mit den Patientinnen und den Patienten: wir sind verpflichtet, alles uns zur Verfügung stehende zu unternehmen, um die Gesundheit der uns Anvertrauten zu fördern und Schaden abzuwenden.
Wir haben keinen Vertrag mit den privaten, politisch tätigen Vereinen. Im Gegenteil: der Weltärztebund hat 1948 beschlossen, dass die Ärzteschaft in keiner gesundheitlichen Institution tätig sein darf ohne professionelle Unabhängigkeit. Diese Unabhängigkeit ist seit mehr als einem Jahrzehnt in der Schweiz unter dem Deckmantel der „Wirtschaftlichkeit“ nicht mehr gewährleistet: Wenn ein Hausarzt keine ausführliche Anamnese mehr erheben darf, nicht mehr sorgsam eine neu Erkrankte beraten darf, die körperliche Untersuchung aus politischen Gründen verkürzen muss, ist die professionelle Unabhängigkeit nicht mehr gewährleistet.